Corona-Strategie: der nächste Schritt

Solange das Coronavirus unter Kontrolle bleibt, können die Beschränkungen schrittweise wieder aufgehoben werden. Zum 1. Juni sind in den Niederlanden erneut einige Lockerungen der Maßnahmen vorgesehen: statt Isolation wird wieder etwas mehr Gemeinsamkeit möglich sein.

Es gilt weiterhin für alle:

  • Regelmäßig Hände waschen
  • In die Armbeuge husten bzw. niesen
  • Papiertaschentücher benutzen und nach Gebrauch sofort entsorgen
  • Auf Händeschütteln verzichten
  • 1,50 Meter (2 Armlängen) Abstand zu anderen Personen halten
  • Personen über 70 Jahre und krankheitsanfällige Personen müssen besonders vorsichtig sein
  • Möglichst zu Hause arbeiten
  • Bei Erkältungssymptomen zu Hause bleiben
  • Menschenansammlungen meiden (wenn die Einhaltung von 1,50 m Abstand nicht möglich ist, den Ort verlassen)

Zum 1. Juni werden die Maßnahmen wie folgt gelockert:

Gruppen

  • Zusammenkünfte im Freien sind erlaubt, sofern zwischen den Personen 1,50 m Abstand eingehalten wird.
  • In öffentlich zugänglichen Gebäuden dürfen sich außer dem Personal höchstens 30 Personen aufhalten. Auch hier müssen 1,50 m Abstand eingehalten werden.
  • Im privaten Bereich wird weiterhin dringend empfohlen, 1,50 m Abstand zu Besuchern einzuhalten, sowohl in der Wohnung als auch auf dem Balkon und im Garten.

Gaststätten –  1. Juni  ab 12.00 Uhr

  • Restaurants und andere Lokale dürfen unter den folgenden Bedingungen öffnen:
    • Außer dem Personal dürfen sich höchstens 30 Personen im Lokal aufhalten.
    • Alle Gäste müssen vorab reservieren.
    • Alle Anwesenden halten 1,50 m Abstand voneinander (außer Personen, die im selben Haushalt leben)
    • Inhaber und Gast führen vorab ein Gespräch, um einschätzen zu können, ob der Besuch ein Risiko darstellt.
  • Für die Außengastronomie gilt keine Beschränkung der Personenzahl, allerdings müssen alle Gäste an Tischen sitzen und untereinander 1,50 m Abstand einhalten (außer Personen, die im selben Haushalt leben).

Bildungswesen

  • Die weiterführenden Schulen werden am 2. Juni wieder geöffnet. Die Schulen treffen geeignete Maßnahmen, damit 1,50 m Abstand eingehalten werden können. In der Praxis bedeutet das, dass nicht alle Schüler zugleich in der Schule anwesend sein können.
  • Die weiterführenden Förderschulen werden ebenfalls am 2. Juni wieder für alle Schüler geöffnet. Auch hier müssen Maßnahmen getroffen werden, damit 1,50 m Abstand eingehalten werden können. Dies erfordert passgenaue Lösungen und wird sich bei dieser Schulart nicht immer realisieren lassen.
  • Am 8. Juni werden die Grundschulen wieder vollständig geöffnet, sofern nicht laufende Studien ergeben, dass dies nicht verantwortet werden kann.
    • Die außerschulische Betreuung richtet sich nach den Schulen und wird ebenfalls am 8. Juni wieder anlaufen. Die Kinder werden dann wieder an den fest vereinbarten Tagen betreut.
    • Ab dem 8. Juni (und bis zum 30. Juni) wird Notbetreuung nur noch für Schüler von Eltern angeboten, die im Gesundheitswesen Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit leisten. 
  • Ab dem 15. Juni können die berufsbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten wieder in beschränktem Umfang Prüfungen abnehmen und Praxisunterricht sowie Betreuung für benachteiligte Schüler und Studierende vor Ort anbieten.

Kultureinrichtungen – 1. Juni ab 12.00 Uhr

  • Kinos, Theater und Konzertsäle dürfen unter den folgenden Bedingungen wieder öffnen:
    • Die Besucherzahl ist auf 30 begrenzt.
    • Alle Besucher müssen vorab reservieren.
    • In einem Vorabgespräch wird geprüft, ob der Besuch ein Risiko darstellt.
    • Es werden 1,50 m Abstand eingehalten.
  • Museen und Denkmäler dürfen öffnen, wobei die Tickets jedoch im Vorverkauf erworben werden müssen und ein Vorabgespräch mit jedem Besucher geführt werden muss. Die Begrenzung der Besucherzahl ist abhängig vom jeweiligen Gebäude. Maßgebend ist, dass 1,50 m Abstand eingehalten werden können.
  • Musikschulen und Kunstzentren können wieder öffnen. Es dürfen nicht mehr als 30 Personen im Gebäude anwesend sein, und es sind 1,50 m Abstand einzuhalten.

Öffentliche Verkehrsmittel

  • Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur für notwendige Fahrten genutzt werden.
  • In Straßenbahnen, Bussen, Wassertaxis, U-Bahnen und Zügen müssen Fahrgäste ab 13 Jahren ab dem 1. Juni einen nichtmedizinischen Mundschutz tragen. Diese Pflicht gilt nicht in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und an Haltestellen. Es ist ein Abstand von 1,50 m einzuhalten.
  • Reisende, die ab dem 1. Juni keinen Mundschutz tragen, können mit einem Bußgeld von 95 Euro belegt werden.

Pflegeeinrichtungen

  • Pro Gesundheitsregion wird eine Pflegeeinrichtung benannt, in der Besuche in beschränktem Umfang und unter strengen Auflagen erlaubt sind. Ab dem 25. Mai wird dies auf weitere Standorte ausgeweitet. Eine landesweite Anpassung der Besuchsregelung wird für die Zeit ab 15. Juni ins Auge gefasst.


Schrittweises Vorgehen

Die niederländische Corona-Strategie zielt darauf ab, das Virus so gut wie möglich unter Kontrolle zu halten, einer Überlastung des Gesundheitswesens vorzubeugen und besonders gefährdete Personen zu schützen. Inzwischen wurden durch Einhaltung der Maßnahmen gute Ergebnisse erzielt; die Zahlen entwickeln sich positiv, und es entsteht Schritt für Schritt mehr Spielraum für Lockerungen.

Bei der Anpassung der Maßnahmen beginnt die Regierung auf der untersten, lokalen Ebene, im Wohnumfeld der Menschen. Dadurch wird das Personenaufkommen auf der Straße, im Verkehr und in öffentlichen Verkehrsmitteln nur leicht steigen. Danach folgen Anpassungen auf regionaler, schließlich auf nationaler Ebene. Bei Personenansammlungen wird der Ansatz verfolgt, zunächst kleinere und erst später größere Gruppen zuzulassen, damit alles möglichst kontrolliert und organisiert verläuft.

Eine Lockerung der Maßnahmen ist nur möglich, wenn das Virus unter Kontrolle bleibt. Darum muss die Rückkehr zur Normalität behutsam erfolgen. Wenn es zwingend notwendig ist, kann und muss eine Entscheidung für eine Lockerung auch wieder zurückgenommen werden.